Leistungsübersicht

Wir für Sie

Qualität ist eine gute Idee

Niemand kennt die Besonderheiten des Südtiroler Marktes besser als die lokalen Werbeschaffenden. Mit hoher Professionalität und großer Leidenschaft setzen sie die Kommunikationsziele, die gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert werden, um.

Von klassischen Agenturleistungen, Grafik, Radio, TV, Internet, Plakaten, Audioproduktionen, PR und Fotografie bis hin zu Werbeartikeln – die Mitglieder des Südtiroler Werbefachverbandes TARGET bieten sämtliche Werbeleistungen an.

TARGET steht für kleinere und auch große Werbeunternehmen, die mit Kreativität und Verantwortungsbewusstsein beste Ergebnisse für den Kunden erzielen. Qualität, die auch über die Grenzen Südtirols hinaus geschätzt wird.

Honorarrichtlinien des Südtiroler Werbefachverbandes TARGET

Unter den vielfältigen Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich sind jene der Werbung, der Grafik und der Kommunikation nur annähernd in einer “offiziellen“ Preisliste zu ermitteln. Jede Leistung unterscheidet sich aufgrund verschiedener Visionen, Erfahrungen, Umsetzungsfähigkeit und Vielfalt im Angebot, sowie eben verschieden die einzelnen Kollegen in ihrer professionellen Vorbereitung und Ausstattung sind. Trotz allem oder gerade deshalb muss der Kunde die Sicherheit haben, eine qualitative Dienstleistung mit bestimmten Richtlinien zu erhalten.
Für den Südtiroler Werbefachverband TARGET ist es gerade deswegen ein großes Anliegen, eine Preisliste zu veröffentlichen, die sowohl Kunden als auch Anbieter eine Orientierungshilfe zur Ermittlung eines Angebotes bietet.
Dieses Dokument ist keine tatsächliche Preisliste, sondern eine Serie von “Richtlinien“, die im Detail die Zusammensetzung eines Endpreises darlegen.
Somit haben die nachstehend angeführten Preise rein informativen Charakter und können je nach Schwierigkeitsgrad, Qualitätsanspruch und der Summe, aus der sich die einzelnen Leistungen zusammensetzen, angepasst werden.
Dieses Instrument sollte somit in der Logik seiner Funktion eingesetzt werden. Bestehen bleiben nach wie vor die allgemein geltenden Regeln im Hinblick auf Lieferbedingungen, Zivil- und Autorenrecht.


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Allgemeines

Der Südtiroler Werbefachverband empfiehlt die Anwendung der vorliegenden Honorar-Richtlinien für professionelle Arbeiten im Werbegraphik-Design.
Da diese Richtlinien formal lediglich eine Orientierungshilfe für die Ermittlung der in Rechnung zu stellenden Honorare darstellen, ist es in jedem Fall erforderlich, ausdrückliche Vereinbarungen bezüglich Honorarsatz, Zuschläge, Neben- und Sonderkosten zu vereinbaren.

Gliederungs-Prinzip der Honorar-Richtlinien

In Anlehnung an die im Regelfall üblichen Schritte der Gestaltungsarbeit ist jede dem Werbegraphik-Designer gestellte Aufgabe sowohl hinsichtlich des Leistungsumfanges als auch des Honorars nach:

  • Vorentwurf = Präsentation
  • Entwurf, Reinzeichnung und Realisierung
  • Werknutzungsart (Copyright) aufgeschlüsselt

Dazu kommen in der Regel noch etwaige

  • Nebenleistungen
  • Zuschläge zum Honorar
  • Nebenkosten
  • Fremdleistungen
Kostenvoranschläge

Sie beinhalten:

  • erster Kundenkontakt und Briefing
  • Analyse der Aufgabenstellung
  • schriftliches Angebot
Vorentwurf
  • Farb- und Materialkonzept
  • Abstimmung mit allen Punkten des Briefings
  • Präsentation einer oder mehrerer Entwurfsarbeiten als Entscheidungsgrundlage
  • Kostenschätzung und Kalkulation

Wird dieser Vorentwurf nicht angenommen sind 30% der Endkosten als Ablehnungshonorar zu entrichten, ohne Übergabe der Nutzungsrechte.

Entwurf-Ausarbeitung
  • Ausarbeitung des Entwurfes
  • Bestimmung der Farb- und Materialmuster
  • Koordination dieser Arbeiten und Kontrolle der Ergebnisse (Satz, Farbprobedrucke etc.)
  • Vorlage zur Kontrolle durch den Auftraggeber
  • Überwachung der Subauftragnehmer
Autorenkorrekturen

Autorenkorrekturen sind Korrekturen am Produkt, die nicht mehr zum Leistungsumfang des Angebotes gehören. Diese nach einer Freigabe oder partiellen Freigabe am Produkt nachträglich verlangten Korrekturen (Layout-, Text-, Bild-, Farb- und sonstige Änderungen) werden auf Basis des geltenden Stundenhonorars verrechnet.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte beinhalten:

  • Bereitstellung der Originale zur Produktion des erteilten Auftrages
  • Abgabe der Rechte nur für die vereinbarte Verwendung

Das geistige Eigentum verbleibt auch nach der vereinbarten Nutzung beim Auftragnehmer.

Honorar

Die Berechnung des Honorars kann entweder pauschaliert oder nach Zeitaufwand durch Stundensatzkalkulation erfolgen.
Das Gesamthonorar ergibt sich aus der Summe folgender Honorarteile:

  • Vorentwurf
  • Entwurfsausarbeitung (Reinzeichnung)
  • Nutzung
  • Nebenleistungen
  • Nebenkosten
  • Fremdleistungen

Der empfohlene Stundensatz ist:
Kreativleistungen: Euro 65/Stunde
Ausführungsarbeiten/DTP: Euro 55/Stunde
andere Serviceleistungen: Euro 38/Stunde

Nebenleistungen
  • Stundensatz: Euro 65/Stunde

Nebenleistungen können sein:

  • Modelle
  • Beschaffung auftragsspezifischer Informationen und Unterlagen
  • Produktionsüberwachung
  • Bildregeln und Archiv-Recherchen
  • Fotoüberwachungen
  • Studium von Marktforschungsdaten
Nebenkosten

Nebenkosten sind Aufwendungen, die dem Werbegraphik-Designer bei der Gestaltung und Durchführung des in Auftrag gegebenen Werkes entstehen und dem Auftraggeber in jedem Fall getrennt zu verrechnen sind.

Diese können sein:

  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Kosten für Telefon, Telefax, etc.
  • Post- und Bahnspesen
  • Vervielfältigungen, Kopien, Drucksorten
  • Herstellungskosten für Druck-, Audio- und Videovorlagen
Die Werbekampagne

Das Projekt und die Durchführung einer Werbekampagne werden in der Regel,
wegen ihrer Komplexität, als Forfait mit einer Agenturvergütung in Höhe von 15% auf das gesamte Werbebudget, wie von den Medien anerkannt oder mit dem Kunden vereinbart, honoriert.

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